Gesetzliche Berufsbezeichnung: Fahrlehrer/-in
Berufsbezeichnung verliehen in: Deutschland
Zuständige Kammer:
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Fahrerlaubnisrecht
- Fahrlehrerrecht
Die vorstehenden Regelungen können eingesehen werden unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (OS-Plattform) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.