Gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktiker
Berufsbezeichnung verliehen in: Deutschland
Zuständige Kammer:
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Zulassung: Die Berufsrechtliche Regelung bildet das Heilpraktikergesetz "Gesetz über die berufsmässige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" vom 17.02.1939, geändert durch Art. 53 des EGStGB vom 02.03.1974 (BGB1. I S.469).
Die vorstehenden Regelungen können eingesehen werden unter http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/.